In der EU sind Schie­nen­ver­bin­dun­gen zuneh­mend über­las­tet. Die von der EU-Kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­ne Ver­ord­nung soll ihre Nut­zung opti­mie­ren, die grenz­über­schrei­ten­de Koor­di­nie­rung ver­bes­sern, Pünkt­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit erhö­hen und letzt­lich mehr Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men für die Schie­ne gewin­nen. Es soll eine neu­er Rah­men für das Kapa­zi­täts- und Ver­kehrs­ma­nage­ment der Infra­struk­tur­be­trei­ber geschaf­fen wer­den. Die­ser soll ihnen ermög­li­chen, Raum für zusätz­li­che Ver­kehrs­diens­te zu schaf­fen, fle­xi­bler zu agie­ren, die Leis­tungs­fä­hig­keit der Schie­ne zu ver­bes­sern und die Kos­ten des Betriebs zu sen­ken. Die Vor­schlä­ge wer­den nun von EU-Par­la­ment und Rat im ordent­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren beschlossen.

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