Um die Wider­stands­fä­hig­keit im Bereich der Cyber­si­cher­heit in der EU zu stär­ken, haben das Rats­prä­si­di­um und das Euro­päi­sche Par­la­ment vor­läu­fi­ge Eini­gun­gen über den Cyber-Soli­da­ri­täts­akt und eine Ände­rung des Cyber­se­cu­ri­ty Acts (CSA) erzielt. Die­se Maß­nah­men zie­len dar­auf ab, die Cyber-Fähig­kei­ten der EU und der Mit­glied­staa­ten zu ver­bes­sern, um gegen groß­an­ge­leg­te Cyber-Bedro­hun­gen vor­zu­ge­hen. Der Cyber-Soli­da­ri­täts­akt för­dert die EU-wei­te Zusam­men­ar­beit und Reak­ti­ons­fä­hig­keit auf Cyber-Bedro­hun­gen, wäh­rend die Ände­rung des Cyber­se­cu­ri­ty Acts die Qua­li­tät von Cyber­si­cher­heits­ser­vices durch euro­päi­sche Zer­ti­fi­zie­rungs­sche­ma­ta erhöht. Durch die Mög­lich­keit der Zer­ti­fi­zie­rung von Cyber­si­cher­heits­ser­vices soll ein hohes Niveau die­ser Cyber­si­cher­heits­diens­te zum Nut­zen euro­päi­scher Unter­neh­men und Bür­ger in der gesam­ten EU gewähr­leis­tet werden.

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