Die nun final erziel­te Eini­gung über ein moder­ni­sier­tes Glo­bal­ab­kom­men zwi­schen der EU und Mexi­ko soll neue Rah­men­be­din­gun­gen für den Han­del zwi­schen bei­den Verhandlungspartner:innen ermög­li­chen. Das neue Abkom­men zielt dar­auf ab, EU-Dienst­leis­tungs­ex­por­te unter ande­rem im Finanz‑, Trans­port- und E‑Com­mer­ce- Sek­tor zu stei­gern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der euro­päi­schen Indus­trie zu ver­bes­sern. Recht­lich bin­den­de Vor­la­gen zu Arbeitnehmer:innenrechten und Umwelt­schutz sol­len auch Demo­kra­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung vor­an­trei­ben. Zudem ist vor­ge­se­hen, nicht­ta­rifä­re Han­dels­hemm­nis­se sowie Export­zöl­le wei­ter abzu­bau­en und den Zugang zu Aus­schrei­bun­gen für KMU zu erleich­tern. Mexi­ko ist Euro­pas zweit­größ­ter latein­ame­ri­ka­ni­scher Handelspartner.

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