Im Rah­men des euro­päi­schen Green Deals und des EU-Akti­ons­plans für die Kreis­lauf­wirt­schaft bis 2030 schlägt die EU-Kom­mis­si­on neue Vor­schrif­ten vor, um die Kreis­lauf­wirt­schaft im Auto­mo­bil­sek­tor zu ver­bes­sern. Die­se sol­len die gel­ten­den Richt­li­ni­en über Alt­fahr­zeu­ge und über Typen­ge­neh­mi­gun­gen (hin­sicht­lich ihrer Wie­der­ver­wend­bar­keit, Recy­cling­fä­hig­keit und Ver­wert­bar­keit) zusam­men­füh­ren und erset­zen. Damit sol­len der Indus­trie Anfor­de­run­gen auf­er­legt wer­den, die den gesam­ten Lebens­zy­klus von Autos abde­cken, vom Design über die Pro­duk­ti­on bis hin zum Recy­cling von Alt­fahr­zeu­gen. Erwar­tet wird dadurch eine jähr­li­che Ver­rin­ge­rung der CO2-Emis­sio­nen um 12,3 Mio Ton­nen bis 2035.

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