Im Rahmen des europäischen Green Deals und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bis 2030 schlägt die EU-Kommission neue Vorschriften vor, um die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor zu verbessern. Diese sollen die geltenden Richtlinien über Altfahrzeuge und über Typengenehmigungen (hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit) zusammenführen und ersetzen. Damit sollen der Industrie Anforderungen auferlegt werden, die den gesamten Lebenszyklus von Autos abdecken, vom Design über die Produktion bis hin zum Recycling von Altfahrzeugen. Erwartet wird dadurch eine jährliche Verringerung der CO2-Emissionen um 12,3 Mio Tonnen bis 2035.
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