Kürzlich einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Aussetzung der Zeitnischenvorschriften auf den EU-Flughäfen. Eine Aussetzung der Zeitnischenvorschriften auf den EU-Flughäfen soll dem Luftverkehr helfen, sich an die Auswirkungen der multiplen Krisen anzupassen. Die Einigung der EU-Staaten sieht befristete Maßnahmen vor, hauptsächlich als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und ihre Nachwirkungen sowie auf die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf den Luftverkehr. Angesichts der herrschenden Unsicherheit will man schrittweise zur Normalität zurückkehren. Bis zum 25. März 2023 soll deshalb weiterhin eine allgemeine Zeitnischenentlastung von 75 Prozent gelten. Die neue Verordnung wurde am 25. Oktober 2022 im Amtsblatt der EU kundgemacht.
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