Kürz­lich einig­ten sich die Mit­glied­staa­ten auf die Aus­set­zung der Zeit­ni­schen­vor­schrif­ten auf den EU-Flug­hä­fen. Eine Aus­set­zung der Zeit­ni­schen­vor­schrif­ten auf den EU-Flug­hä­fen soll dem Luft­ver­kehr hel­fen, sich an die Aus­wir­kun­gen der mul­ti­plen Kri­sen anzu­pas­sen. Die Eini­gung der EU-Staa­ten sieht befris­te­te Maß­nah­men vor, haupt­säch­lich als Reak­ti­on auf die COVID-19-Pan­de­mie und ihre Nach­wir­kun­gen sowie auf die Aus­wir­kun­gen des rus­si­schen Angriffs­kriegs gegen die Ukrai­ne auf den Luft­ver­kehr. Ange­sichts der herr­schen­den Unsi­cher­heit will man schritt­wei­se zur Nor­ma­li­tät zurück­keh­ren. Bis zum 25. März 2023 soll des­halb wei­ter­hin eine all­ge­mei­ne Zeit­ni­schen­ent­las­tung von 75 Pro­zent gel­ten. Die neue Ver­ord­nung wur­de am 25. Okto­ber 2022 im Amts­blatt der EU kundgemacht.

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