Die EU-Kom­mis­si­on hat einen Vor­schlag für betrieb­li­che CO2-Flot­ten­grenz­wer­te für Pkw (Lea­sing­flot­ten) und Klein­trans­por­ter (Vans) vor­ge­legt. Sie sol­len nicht für Schwe­re Lkw gel­ten. Bei der Anschaf­fung neu­er Fir­men­fahr­zeu­ge muss künf­tig ein (hoher) Anteil der neu zuge­las­se­nen Fir­men­fahr­zeu­ge durch emis­si­ons­freie und emis­si­ons­ar­me Pkw (M1) und leich­te Nutz­fahr­zeu­ge (N1) bei­gesteu­ert wer­den. Für das Jahr 2030 gilt für Öster­reich ein Ziel­wert von einem gemein­sa­men 52 Pro­zent-Anteil für emis­si­ons­freie und emis­si­ons­ar­me Fahr­zeu­ge sowie ein Min­dest­an­teil von 47 Pro­zent für Null-Emis­si­ons­fahr­zeu­ge (für 2035 gel­ten jeweils 95 Pro­zent). Als gro­ße Unter­neh­men bezeich­net die EU Betrie­be mit mehr als 250 Mit­ar­bei­tern und einem Jah­res­um­satz von mind 50 Mio Euro. Nun sind das Euro­pa­par­la­ment und die EU-Mit­glied­staa­ten am Zug. (© artium.photo)

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