Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für betriebliche CO2-Flottengrenzwerte für Pkw (Leasingflotten) und Kleintransporter (Vans) vorgelegt. Sie sollen nicht für Schwere Lkw gelten. Bei der Anschaffung neuer Firmenfahrzeuge muss künftig ein (hoher) Anteil der neu zugelassenen Firmenfahrzeuge durch emissionsfreie und emissionsarme Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) beigesteuert werden. Für das Jahr 2030 gilt für Österreich ein Zielwert von einem gemeinsamen 52 Prozent-Anteil für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge sowie ein Mindestanteil von 47 Prozent für Null-Emissionsfahrzeuge (für 2035 gelten jeweils 95 Prozent). Als große Unternehmen bezeichnet die EU Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mind 50 Mio Euro. Nun sind das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten am Zug. (© artium.photo)

