Der Euro­päi­sche Rech­nungs­hof ver­gleicht in einer Ana­ly­se, wie die EU und ande­re Län­der bei der Ver­wirk­li­chung gro­ßer Infra­struk­tur­pro­jek­te vor­ge­hen. Zwar hat die EU eine Stra­te­gie für die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur ent­wi­ckelt, aller­dings kei­ne Frist für die Fer­tig­stel­lung des grenz­über­schrei­ten­den Net­zes fest­ge­legt. Bei gro­ßen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­ten kommt es durch­schnitt­lich zu einer Ver­zö­ge­rung von elf Jah­ren. Auch haben die Mit­glied­staa­ten oft wider­sprüch­li­che Prio­ri­tä­ten, die nicht unbe­dingt im Aus­bau grenz­über­schrei­ten­der Infra­struk­tur lie­gen. Dies sei bei­spiels­wei­se beim Bren­ner-Basis­tun­nel der Fall: Obwohl die EU gemein­sam mit Öster­reich und Ita­li­en bereits seit 1986 in das Pro­jekt inves­tiert habe, sei der Bau der grenz­über­schrei­ten­den nörd­li­chen Zugangs­stre­cke zum Tun­nel von Deutsch­land nicht zur Prio­ri­tät erklärt worden.

mehr lesen