Mit dem EU-Omnibus-Paket sollen Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und Taxonomie), den Sorgfaltspflichten für Unternehmen (CSDDD) sowie beim Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) kommen. Bei CSRD sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Nur mehr Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und 50 Mio Euro Umsatz fallen direkt darunter. Im Bereich der Sorgfaltspflichten (CSDDD) sind weniger komplexe und kostspielige Regelungen vorgesehen. Unternehmen sollen sich stärker auf direkte Geschäftspartner:innen konzentrieren, die Häufigkeit von Prüfungen soll gesenkt und die zivilrechtliche Haftung angepasst werden. Auch der CBAM-Mechanismus soll vereinfacht werden. Kleine Importeur:innen werden von den Verpflichtungen ausgenommen.

EU-Nachhaltigkeitsberichtspflichten sollen erleichtert werden
