Mit dem EU-Omni­bus-Paket sol­len Erleich­te­run­gen bei der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung (CSRD und Taxo­no­mie), den Sorg­falts­pflich­ten für Unter­neh­men (CSDDD) sowie beim Koh­len­stoff­grenz­aus­gleichs­me­cha­nis­mus (CBAM) kom­men. Bei CSRD sol­len ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ent­las­tet und der Ver­wal­tungs­auf­wand redu­ziert wer­den. Nur mehr Unter­neh­men mit mehr als 1000 Mit­ar­bei­ten­den und 50 Mio Euro Umsatz fal­len direkt dar­un­ter. Im Bereich der Sorg­falts­pflich­ten (CSDDD) sind weni­ger kom­ple­xe und kost­spie­li­ge Rege­lun­gen vor­ge­se­hen. Unter­neh­men sol­len sich stär­ker auf direk­te Geschäftspartner:innen kon­zen­trie­ren, die Häu­fig­keit von Prü­fun­gen soll gesenkt und die zivil­recht­li­che Haf­tung ange­passt wer­den. Auch der CBAM-Mecha­nis­mus soll ver­ein­facht wer­den. Klei­ne Importeur:innen wer­den von den Ver­pflich­tun­gen ausgenommen.

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