Bio­di­ver­si­täts­ver­lust und die Schä­di­gung der Öko­sys­te­me schrei­ten in einem besorg­nis­er­re­gen­den Tem­po vor­an. Des­halb schlägt die Kom­mis­si­on in einer neu­en Ver­ord­nung die ver­pflich­ten­de Wie­der­her­stel­lung von Öko­sys­te­men vor. Die Mit­glied­staa­ten müs­sen ver­bind­li­che Wie­der­auf­bau­plä­ne fest­le­gen und Wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men ergrei­fen. Bis 2030 sol­len min­des­tens 20 Pro­zent der Land- und Mee­res­ge­bie­te der Uni­on und bis 2050 alle Öko­sys­te­me wie­der­her­ge­stellt sein. Der Vor­schlag kann wegen der Ver­schär­fung des bis­he­ri­gen EU-Natur­schutz­rech­tes gro­ße Betrof­fen­heit für die Wirt­schaft ent­wi­ckeln. Für die WKÖ ist es wich­tig, dass wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten nicht hint­an­ge­stellt wer­den, son­dern im Ein­klang mit der Natur in ange­mes­se­nem Aus­maß berück­sich­tigt werden.

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