Die prä­sen­tier­ten Details zum ver­län­ger­ten Ener­gie­kos­ten­zu­schuss und zum Pau­schal­för­der­mo­dell brin­gen für die Unter­neh­men ein Stück mehr Klar­heit. Im Sin­ne der Plan­bar­keit muss nun auch rasch die kon­kre­te Umset­zung des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses II fest­ge­legt wer­den, sagt Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf.
Im Ver­gleich zum bis­he­ri­gen För­der­mo­dell gibt es eini­ge Ver­bes­se­run­gen: Die WKÖ begrüßt die Aus­wei­tung des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses 1 (EKZ) im 4. Quar­tal 2022 auf Wär­me, Käl­te und Dampf. Zudem sieht der Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 in der Basis­stu­fe auch die För­de­rung von Heiz­öl, Holz­pel­lets und Hack­schnit­zel vor. Aus Sicht der WKÖ soll­ten fer­ner syn­the­ti­sche Treib­stof­fe als för­der­ba­re Ener­gie­trä­ger gelten.

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