Bis 14. April 2023 können sich Unternehmen, für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 voranmelden. Neu beim Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal 2022 ist jedoch, dass die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Förderuntergrenze von 2000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde, weil der Förderzeitraum kürzer ist. Bei den Energieformen werden neuerlich neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert. Die WKÖ begrüßt die Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 (EKZ) im 4. Quartal 2022 auf Wärme, Kälte und Dampf. Zudem sieht der Energiekostenzuschuss 2 in der Basisstufe auch die Förderung von Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel vor. Aus Sicht der WKÖ sollten ferner synthetische Treibstoffe als förderbare Energieträger gelten.
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