Mit der Novel­le des Kraft­fahr­ge­set­zes sei der ers­te Schritt erreicht wor­den, wie etwa die kurz­fris­ti­ge Still­le­gung von Autos durch die Exe­ku­ti­ve für 72 Stun­den. Doch es brau­che mehr gegen Ver­kehrs­row­dys und Road­run­ner, for­dern die drei Län­der Wien, Kärn­ten und Salz­burg. Mit einem öster­reich­weit ein­heit­li­chen Straf­re­gis­ter wür­den Wie­der­ho­lung­tä­ter leich­ter als sol­che iden­ti­fi­ziert. Die Län­der­grup­pe for­dert wei­ters eine Fahr­zeug-Beschlag­nah­me in extre­men Fäl­len von Rase­rei und beson­ders gefähr­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen sowie eine Task-Force Raser zur Ver­net­zung der betrof­fe­nen Bun­des­län­der gegen eine gut ver­netz­te Stra­ßen­row­dy-Sze­ne sowie Ver­schär­fun­gen gegen Dro­gen-Len­ker. Fah­ren unter Dro­gen­ein­fluss soll im sel­ben Aus­maß bestraft wer­den wie Fah­ren mit einem Alko­hol­ge­halt von 1,6 Pro­mil­le (mit Ver­dop­pe­lung der Min­dest­stra­fe auf 1600 Euro).

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