Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes sei der erste Schritt erreicht worden, wie etwa die kurzfristige Stilllegung von Autos durch die Exekutive für 72 Stunden. Doch es brauche mehr gegen Verkehrsrowdys und Roadrunner, fordern die drei Länder Wien, Kärnten und Salzburg. Mit einem österreichweit einheitlichen Strafregister würden Wiederholungtäter leichter als solche identifiziert. Die Ländergruppe fordert weiters eine Fahrzeug-Beschlagnahme in extremen Fällen von Raserei und besonders gefährlichen Verhaltensweisen sowie eine Task-Force Raser zur Vernetzung der betroffenen Bundesländer gegen eine gut vernetzte Straßenrowdy-Szene sowie Verschärfungen gegen Drogen-Lenker. Fahren unter Drogeneinfluss soll im selben Ausmaß bestraft werden wie Fahren mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille (mit Verdoppelung der Mindeststrafe auf 1600 Euro).
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