Massive Erleichterungen für Lenker, Güterbeförderer und Schulungsveranstalter belegt der Erlass des BMK. Die Berufslenker müssen künftig im Rahmen ihrer 35 stündigen Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren drei Wahlpflichtsachgebiete absolvieren anstatt sämtliche 19 Sachgebiete. Je eines ist aus den Schwerpunkten Verkehrssicherheit, Umwelt und Gesundheit zu wählen. Auch die Ausbildungsstätten profitieren massiv von den Vereinfachungen mit deutlich schlanken Ausbildungsprogrammen, ohne dass sie ein starres Korsett von aneinandergereihten Sachgebieten genehmigen lassen müssen. Die Flexibilisierung gestattet es, die C- und D‑Lenker zielgerichtet zu schulen mit einer selektiven Themenauswahl aus den 19 Sachgebieten (mit mehrfacher Wiederholungsmöglichkeit). Den konkreten Weiterbildungsbedarf legen Ausbildungsstätte und Lenker (Unternehmen des Lenkers) bilateral durch flexible Zusammenstellung der Ausbildungsmodule fest.

C95/D95 BKF-Weiterbildung mit massiven Erleichterungen
