Die C95/D95 Grundqualifikationsprüfung sowie die 35 stündige Weiterbildung für berufliche Lkw-Lenker und Busfahrer basiert auf europaweit einheitlichen Mindestanforderungen. Die EU-Kommission (Generaldirektion Verkehr) erhebt regelmäßig einen allfällige Änderungsbedarf. Die Regime für C95 und D95-Eintragungen in den Führerschein würden derzeit zu sehr separat gehandhabt. Angeregt wurde, dass berufliche Lkw-Lenker einfacher die Bus-Kompetenz erwerben können sollten (und umgekehrt). Beim 12 stündigen E‑Learning sollte die Anzahl der Stunden geändert werden und durch 7 Stunden (Module) teilbar sowie die Anwesenheitskontrolle des Lenkers während des E‑Learnings gesichert sein. Die Inhalte der Weiterbildung (bzw der derzeit 19 Sachgebiete) sollten allgemeiner gehalten sein (und auf dem aktuellen Stand der Technik gebracht werden). Zudem sollten Digitale Varianten des C95/D95 ählich dem künftigen europaweit gültigen mobilen Führeschein angedacht werden.

C95/D95-Ausbildung auf Agenda der EU-Kommission
