Beim erweiterten Fixkostenzuschuss-Modell (Phase 2) können auch die Finanzierungskosten für Fahrzeuge (AFA und Leasingrate) geltend gemacht werden. Die erste Tranche des adaptierten Fixkostenzuschusses kann ab 16. September 2020 beantragt werden und umfasst 50 Prozent des voraussichtlich auszuzahlenden Betrages. Die Berufsgruppe hat sich seit vielen Wochen intensiv für ein Rettungspaket für heimische Busunternehmerinnen und –unternehmer eingesetzt. Es freut mich besonders, dass von der Bundesregierung nach zahlreichen intensiven Verhandlungsgesprächen viele für unsere Betriebe existenzielle Forderungen umgesetzt werden, zeigt sich Martin Horvath, Obmann des Fachverbandes der Autobus‑, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Bus, erfreut über die Richtlinien für Phase 2 des Fixkostenzuschusses, die das Finanzministerium veröffentlicht hat.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments