Bis­her müs­sen Unter­neh­men, deren Beschäf­tig­te eine Dienst­rei­se oder Ent­sen­dung ins Aus­land antre­ten, vor­ab eine A1-Beschei­ni­gung beim zustän­di­gen Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger bean­tra­gen. Die­se Beschei­ni­gung ist vom ent­sand­ten Arbeit­neh­mer mit­zu­füh­ren. Ein Ver­stoß dage­gen kann in man­chen Mit­glied­staa­ten eine Ver­wal­tungs­stra­fe nach sich zie­hen. Künf­tig ent­fällt die­se Ver­pflich­tung für Dienst­rei­sen und Ent­sen­dun­gen von drei Tagen inner­halb von 30 Tagen. Davon aus­ge­nom­men blei­ben wei­ter­hin Ent­sen­dun­gen im Bau­sek­tor. Das ist ein deut­li­ches Signal, dass euro­päi­sche Rege­lun­gen auch pra­xis­taug­lich und büro­kra­tie­arm gestal­tet wer­den kön­nen. Wir wür­den uns wün­schen, dass die­sem Bei­spiel noch wei­te­re fol­gen, so Gene­ral­se­kre­tär Dan­nin­ger. Es bleibt zu hof­fen, dass die­ses Ergeb­nis der Tri­log­ver­hand­lun­gen auch von den Mit­glied­staa­ten im Rat und dem Ple­num des Euro­päi­schen Par­la­ments bestä­tigt wird. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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