Die EU-Minis­ter haben ihre end­gül­ti­ge Zustim­mung zu einer Über­ar­bei­tung des EU-Zoll­rah­mens gege­ben. Die aktua­li­sier­ten Rechts­vor­schrif­ten stat­ten die Uni­on mit moder­ne­ren Instru­men­ten (wie ein gemein­sa­mes EU-wei­tes Ein­ga­be­sys­tem für Unter­neh­men) und inno­va­ti­ven neu­en Mit­teln aus, um den glo­ba­len Han­del, ins­be­son­de­re im E‑Commerce, ein­fa­cher abzu­wi­ckeln, Zöl­le effi­zi­en­ter zu erhe­ben und die Kon­trol­len von nicht kon­for­men, gefähr­li­chen oder unsi­che­ren Waren zu ver­schär­fen. Ein­ge­rich­tet wird wei­ters eine EU-Zoll­be­hör­de (in Lil­le, Frank­reich). Die bis­he­ri­ge 150-Euro-Zoll­frei­gren­ze wird abge­schafft. Die sog 3‑Eu­ro-Pau­schal­ab­ga­be beim EU-Zoll ist eine Über­gangs­re­ge­lung und soll bis zum 1. Juli 2028 gel­ten. Nun ist das EU-Par­la­ment am Zug. (© Ado­be Stock | Alterfalter)

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