Mit Jahresbeginn 2021 wurden zahlreiche Vorschriften für Gefahrguttransporte auf allen Verkehrsträgern geändert. Eine sechsmonatige Übergangsfrist sollte den Übergang auf das neue Regime erleichtern. Diese Übergangsfrist ist abgelaufen, sodass ab 1. Juli 2021 bei den Binnenverkehrsträgern Straße (Vorschrift ADR), Schiene (RID) und Binnenschifffahrt (ADN) nun ausschließlich die neuen Vorschriften anzuwenden sind. Im Luftverkehr gelten seit 1. Jänner 2021 die jährlichen Änderungen der IATA-DGR (ohne Übergangsfrist). Die Dangerous Goods Regulations (DGR) gibt die internationale Luftfahrtorganisation IATA heraus. Im Seeverkehr dürfen die IMO Vorschriften, die ab 1. Jänner 2022 gelten, schon ein Jahr früher angewendet werden.
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