Mit Jah­res­be­ginn 2021 wur­den zahl­rei­che Vor­schrif­ten für Gefahr­gut­trans­por­te auf allen Ver­kehrs­trä­gern geän­dert. Eine sechs­mo­na­ti­ge Über­gangs­frist soll­te den Über­gang auf das neue Regime erleich­tern. Die­se Über­gangs­frist ist abge­lau­fen, sodass ab 1. Juli 2021 bei den Bin­nen­ver­kehrs­trä­gern Stra­ße (Vor­schrift ADR), Schie­ne (RID) und Bin­nen­schiff­fahrt (ADN) nun aus­schließ­lich die neu­en Vor­schrif­ten anzu­wen­den sind. Im Luft­ver­kehr gel­ten seit 1. Jän­ner 2021 die jähr­li­chen Ände­run­gen der IATA-DGR (ohne Über­gangs­frist). Die Dan­ge­rous Goods Regu­la­ti­ons (DGR) gibt die inter­na­tio­na­le Luft­fahrt­or­ga­ni­sa­ti­on IATA her­aus. Im See­ver­kehr dür­fen die IMO Vor­schrif­ten, die ab 1. Jän­ner 2022 gel­ten, schon ein Jahr frü­her ange­wen­det werden.

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