Der Umfang des B‑Führerscheins wird für Fahr­ten quer durch Euro­pa bei Elek­tro­fahr­zeu­gen, Hybrid­fahr­zeu­gen und Fahr­zeu­gen mit alter­na­ti­vem Antrieb von der­zeit 3500 kg auf die neue Gewichts­gren­ze von 4250 kg ange­ho­ben, berich­tet Joa­chim Stei­nin­ger, Obmann des Fach­ver­ban­des der Fahr­schu­len, bei der heu­ri­gen Fahr­schul­ta­gung in Schlad­ming. Die Erwei­te­rung der Lenk­be­rech­ti­gung gilt je nach­dem, ob es sich um Fahr­ten mit Autos oder Klein­trans­por­tern han­delt, auf­grund der neu­en EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie. Auch die Anhän­ger­be­rech­ti­gun­gen wer­den für B‑Führerscheinbesitzer erwei­tert. Mit schwe­ren Anhän­gern (Kate­go­rie O2 bis 3500 kg) darf man künf­tig mit BE-Lenk­be­rech­ti­gung ab 26. Novem­ber 2027 grenz­über­schrei­tend mit Elek­tro­fahr­zeu­gen und ähn­li­chen Fahr­zeu­gen bis 7750 kg und mit dem Code 96 nach einer Schu­lung bis 5000 kg unter­wegs sein. Vor­aus­set­zung ist ein zwei­jäh­ri­ger Füh­rer­schein­be­sitz. (© Flo­ri­an Wieser)

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