Wer inter­na­tio­na­le Wert­schöp­fung für Öster­reich erwirt­schaf­tet, egal ob im Aus­land oder Inland, hat sich nicht nur brei­te Auf­merk­sam­keit ver­dient, son­dern auch eine Aus­zeich­nung. Die Unter­neh­men der Ver­kehrs­wirt­schaft im Per­so­nen- und Güter­ver­kehr lie­fern einen wich­ti­gen Bei­trag. Falls Ihre Fir­ma erfolg­rei­che Akti­vi­tä­ten auf Aus­lands­märk­ten auf­weist oder Umsatz mit aus­län­di­schen Kun­den im Inland gene­riert, dann rei­chen Sie beim Export­preis ein. Nicht die Grö­ße des Unter­neh­mens zählt, son­dern wich­ti­ge Erfolgs­merk­ma­le wie außer­ge­wöhn­li­che Mar­ke­ting­stra­te­gien, Inno­va­ti­ons­kraft und Risi­ko­be­reit­schaft, Diver­si­fi­ka­ti­on der Export­märk­te, Koope­ra­tio­nen mit inlän­di­schen und aus­län­di­schen Unter­neh­men oder beson­de­re Bei­trä­ge von Per­sön­lich­kei­ten. Die Frist wur­de bis 11. März 2024 verlängert.

mehr lesen