Die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss (EKZ) 2 ist bis 7. Dezember 2023 möglich. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in einer Aussendung mitteilte, erfolgt die Antragsstellung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes. Mit diesem von der Bundesregierung initiierten Förderprogramm sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Besagte Mehrkosten ergeben sich durch den Vergleich mit den Energiekosten im Jahr 2021. Die verpflichtende Voranmeldung für eine Beantragung war zwischen 16. Oktober und 2. November 2023 möglich. Die Förderbedingungen sind auf der Homepage des AWS veröffentlicht.
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