Die Überwachung mittels automationsunterstützter Zufahrtskontrolle in Innenstädte wird in der StVO verankert und passierte den Nationalrat. Durch Einfahrtskontrollen (Kfz-Kennzeichen-Erfassung) soll die Missachtung kundgemachter Verbotszeichen (Fahrverbote), Hinweiszeichen (Fußgängerzone) und/oder Bodenmarkierungen zur Verkehrsberuhigung vermieden werden. Die konsequente Kontrolle und Einhaltung von Geboten und Verboten steigert die Verkehrssicherheit und die körperliche Unversehrtheit. Zudem profitieren in weiterer Folge untergeordnet auch die Umwelt, die Lebensqualität der Innenstadtbewohner und die Attraktivität des Tourismusstandortes. Neben zulässigen Einsatzzwecken werden auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten für bildverarbeitender technischer Einrichtungen festgelegt. (© b.s.m. | stock.adobe.com)

