Der Ausfallsbonus (für Umsatzausfälle ab Jänner 2021) kann zusätzlich zum Fixkostenzuschuss und zum Verlustersatz beantragt werden. Der Ausfallsbonus deckt bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode ab und beträgt max 60.000 Euro pro Monat. Anspruchsberechtigt sind Firmen mit mind 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019. Die Hälfte der Unterstützungsmaßnahme (bis zu 15 Prozent des Umsatzes) ist ein neu dazukommender Umsatzersatz, die andere Hälfte ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Die Hälfte der Unterstützungsmaßnahme (bis zu 15 Prozent des Umsatzes) ist ein neu dazukommender Umsatzersatz (Ausfallsbonus), die andere Hälfte ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (Einrechnung).
Abonnieren
Anmelden
0 Comments