Der Aus­falls­bo­nus (für Umsatz­aus­fäl­le ab Jän­ner 2021) kann zusätz­lich zum Fix­kos­ten­zu­schuss und zum Ver­lus­ter­satz bean­tragt wer­den. Der Aus­falls­bo­nus deckt bis zu 30 Pro­zent des Umsat­zes der Ver­gleichs­pe­ri­ode ab und beträgt max 60.000 Euro pro Monat. Anspruchs­be­rech­tigt sind Fir­men mit mind 40 Pro­zent Umsatz­ver­lust im Ver­gleich zum glei­chen Monat 2019. Die Hälf­te der Unter­stüt­zungs­maß­nah­me (bis zu 15 Pro­zent des Umsat­zes) ist ein neu dazu­kom­men­der Umsatz­er­satz, die ande­re Hälf­te ein Vor­schuss auf den Fix­kos­ten­zu­schuss. Die Hälf­te der Unter­stüt­zungs­maß­nah­me (bis zu 15 Pro­zent des Umsat­zes) ist ein neu dazu­kom­men­der Umsatz­er­satz (Aus­falls­bo­nus), die ande­re Hälf­te ein Vor­schuss auf den Fix­kos­ten­zu­schuss (Ein­rech­nung).

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