Stel­len Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­tern ein all­tags­taug­li­ches Dienst­fahr­rad zur Ver­fü­gung, das sowohl dienst­lich als auch pri­vat genutzt wird, kann dafür eine För­de­rung von 400 Euro pro E‑Bike lukriert wer­den. Im Gegen­zug ver­pflich­tet sich der Mit­ar­bei­ter, das Fahr­rad nach Mög­lich­keit regel­mä­ßig auch für den Pend­ler­weg zur Arbeit und für dienst­li­che Wege ein­zu­set­zen. Neben der Job­Rad-Prä­mie kön­nen die Unter­neh­men auch einen Vor­steu­er­ab­zug lukrie­ren, wei­ters gilt eine Sach­be­zugs­be­frei­ung. Die Unter­neh­men erhö­hen ihr Umwelt-Image und gewäh­ren ihren Mit­ar­bei­tern ein Goo­die. Gege­be­nen­falls wird die Park­platz­si­tua­ti­on im Unter­neh­men ent­las­tet. Auch für die Mit­ar­bei­ter gilt die Sach­be­zugs­be­frei­ung. Je nach Job­Rad-Modell kann das Rad (nach 48 Mona­ten) ins per­sön­li­che Eigen­tum des Mit­ar­bei­ters übergehen.

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