Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern ein alltagstaugliches Dienstfahrrad zur Verfügung, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt wird, kann dafür eine Förderung von 400 Euro pro E‑Bike lukriert werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeiter, das Fahrrad nach Möglichkeit regelmäßig auch für den Pendlerweg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen. Neben der JobRad-Prämie können die Unternehmen auch einen Vorsteuerabzug lukrieren, weiters gilt eine Sachbezugsbefreiung. Die Unternehmen erhöhen ihr Umwelt-Image und gewähren ihren Mitarbeitern ein Goodie. Gegebenenfalls wird die Parkplatzsituation im Unternehmen entlastet. Auch für die Mitarbeiter gilt die Sachbezugsbefreiung. Je nach JobRad-Modell kann das Rad (nach 48 Monaten) ins persönliche Eigentum des Mitarbeiters übergehen.
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