Der Umfang des B‑Führerscheins wird für Fahrten quer durch Europa bei Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativem Antrieb von derzeit 3500 kg auf die neue Gewichtsgrenze von 4250 kg angehoben, berichtet Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen, bei der heurigen Fahrschultagung in Schladming. Die Erweiterung der Lenkberechtigung gilt je nachdem, ob es sich um Fahrten mit Autos oder Kleintransportern handelt, aufgrund der neuen EU-Führerschein-Richtlinie. Auch die Anhängerberechtigungen werden für B‑Führerscheinbesitzer erweitert. Mit schweren Anhängern (Kategorie O2 bis 3500 kg) darf man künftig mit BE-Lenkberechtigung ab 26. November 2027 grenzüberschreitend mit Elektrofahrzeugen und ähnlichen Fahrzeugen bis 7750 kg und mit dem Code 96 nach einer Schulung bis 5000 kg unterwegs sein. Voraussetzung ist ein zweijähriger Führerscheinbesitz. (© Florian Wieser)

