Die Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen für die Eisen­bahn­bran­che haben mit der ers­ten Run­de begon­nen. Arbeit­ge­ber und Gewerk­schaft beto­nen, dass bei­den Sei­ten von Beginn an kon­struk­tiv und mit Blick auf rah­men- und arbeits­recht­li­che Details in die Gesprä­che gegan­gen sind. Der nächs­te Ver­hand­lungs­ter­min ist für 21. Okto­ber ange­setzt, der neue Kol­lek­tiv­ver­trag soll ab 1. Dezem­ber gel­ten. In die­sem Jahr steht vor allem das kom­ple­xe Rah­men­recht bei den Eisen­bahn­un­ter­neh­men im Mit­tel­punkt der Gesprä­che. Die Arbeit­ge­ber pochen dar­auf, dass Ände­run­gen dort eben­so mone­tär bewer­tet wer­den müs­sen, des­halb brau­che es Sorg­falt bei den Berech­nun­gen. Wir brau­chen hier den Blick aufs Detail. Der Abschluss muss für die Unter­neh­men wirt­schaft­lich trag­bar sein, so Tho­mas Schei­ber vom Fach­ver­band Schie­nen­bah­nen und Ver­hand­lungs­füh­rer auf Arbeit­ge­ber­sei­te.  (© aero­gon­do | stock.adobe.com)

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