Eine Shipper’s Decla­ra­ti­on oder genau­er Shipper’s Decla­ra­ti­on for Dan­ge­rous goods ist ein wich­ti­ges offi­zi­el­les Doku­ment für den Trans­port von Gefahr­gut durch die Luft­fahrt. Es ist ver­gleich­bar mit einem ADR-Beför­de­rungs­pa­pier auf der Stra­ße. Es ist eine Erklä­rung des Ver­sen­ders, dass Gefahr­gut trans­por­tiert wird. Dar­in bestä­tigt die­ser (Shipper/Consignor), dass die Sen­dung kor­rekt vor­be­rei­tet wur­de, ein­schließ­lich der vor­schrifts­mä­ßi­gen Ver­pa­ckung, Kenn­zeich­nung und Klas­si­fi­zie­rung nach den IATA-Gefahr­gut­vor­schrif­ten. Die Shipper´s Decla­ra­ti­on ent­hält bei­spiels­wei­se die UN-Num­mer des zu trans­por­tie­ren­den Gutes, die genaue tech­ni­sche Bezeich­nung, die Gefahr­gut­klas­se und Ver­pa­ckungs­grup­pe. Das Form­blatt für die Ver­sen­der­er­klä­rung muss der Muster-Shipper’s Decla­ra­ti­on for Dan­ge­rous Goods des IATA DGR ent­spre­chen. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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