International einheitliche Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation) regeln grenzüberschreitende Beförderungen einheitlich, daher ist das Gefahrgutrecht fast ausschließlich international geregelt (derzeit 55 Mitgliedsstaaten). Abweichungen sind nur in engen Grenzen zulässig. Multilaterale Vereinbarungen erlauben einzelnen Mitgliedsstaaten, dass die Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße, Schiene und Binnenschiff für bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten von den Vorschriften des ADR/RID/ADN zeitweilig abweichen, sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Österreich ist bei drei multilateralen Regelungen dabei hinsichtlich grenzüberschreitender Beförderungen (Abfälle; Maschinen und Geräte mit gefährlichen Gütern). (© NicoElNino | stock.adobe.com)

