Die österreichische Paketsteuer betrifft Unternehmen im Onlinehandel, deren inländische Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Mio Euro überschritten. Mit dem Paketsteuergesetz führt die Bundesregierung ab 1. Oktober 2026 eine eigen-ständige Steuer auf die Zustellung von Paketen ein. Besteuert wird die Zustellung von Paketen im Inland aus Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern an private Endverbraucher oder vergleichbare Abnehmer (B2C-Versandhandel). Die Steuer beträgt EUR 2,00 pro zugestelltes Paket, alternativ pro Bestellung. Die Steuer soll unabhängig davon anfallen, wo sich die Ware im Zeitpunkt der Bestellung befindet, sofern die Zustellung im österreichischen Bundesgebiet erfolgt. Von der Paketsteuer demnach nicht betroffen sind Click and Collect-Umsätze (dh bei Abholung im Geschäftslokal) sowie Umsätze, bei denen der Vertrag direkt im Geschäftslokal abgeschlossen wurde, selbst wenn die Ware danach versendet wird. (© gettyimages | Alistair Berg)

