Die öster­rei­chi­sche Paket­steu­er betrifft Unter­neh­men im Online­han­del, deren inlän­di­sche Ver­sand­han­dels­um­sät­ze im vor­an­ge­gan­ge­nen Wirt­schafts­jahr 100 Mio Euro über­schrit­ten. Mit dem Paket­steu­er­ge­setz führt die Bun­des­re­gie­rung ab 1. Okto­ber 2026 eine eigen-stän­di­ge Steu­er auf die Zustel­lung von Pake­ten ein. Besteu­ert wird die Zustel­lung von Pake­ten im Inland aus Ver­sand­han­dels­um­sät­zen von Ver­sand­händ­lern an pri­va­te End­ver­brau­cher oder ver­gleich­ba­re Abneh­mer (B2C-Ver­sand­han­del). Die Steu­er beträgt EUR 2,00 pro zuge­stell­tes Paket, alter­na­tiv pro Bestel­lung. Die Steu­er soll unab­hän­gig davon anfal­len, wo sich die Ware im Zeit­punkt der Bestel­lung befin­det, sofern die Zustel­lung im öster­rei­chi­schen Bun­des­ge­biet erfolgt. Von der Paket­steu­er dem­nach nicht betrof­fen sind Click and Coll­ect-Umsät­ze (dh bei Abho­lung im Geschäfts­lo­kal) sowie Umsät­ze, bei denen der Ver­trag direkt im Geschäfts­lo­kal abge­schlos­sen wur­de, selbst wenn die Ware danach ver­sen­det wird. (© get­ty­images | Ali­s­ta­ir Berg)

mehr lesen