Die EU-Minister haben ihre endgültige Zustimmung zu einer Überarbeitung des EU-Zollrahmens gegeben. Die aktualisierten Rechtsvorschriften statten die Union mit moderneren Instrumenten (wie ein gemeinsames EU-weites Eingabesystem für Unternehmen) und innovativen neuen Mitteln aus, um den globalen Handel, insbesondere im E‑Commerce, einfacher abzuwickeln, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen. Eingerichtet wird weiters eine EU-Zollbehörde (in Lille, Frankreich). Die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze wird abgeschafft. Die sog 3‑Euro-Pauschalabgabe beim EU-Zoll ist eine Übergangsregelung und soll bis zum 1. Juli 2028 gelten. Nun ist das EU-Parlament am Zug. (© Adobe Stock | Alterfalter)

