Im Tiro­ler Tran­sit­streit vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) ist am 16. Juli 2026 mög­li­cher­wei­se die Vor­ent­schei­dung gefal­len: Nach Ansicht von EuGH-Gene­ral­an­walt Manu­el Cam­pos San­chez-Bor­do­na ver­sto­ßen Lkw-Nacht­fahr­ver­bot, sek­to­ra­les Fahr­ver­bot für bestimm­te Trans­por­te und Lkw-Win­ter­fahr­ver­bot an Wochen­en­den in Tirol gegen EU-Recht. Nicht gegen EU-Recht ver­sto­ße das Sys­tem der Ver­kehrs­do­sie­rung auf der Inn­tal­au­to­bahn. Nach die­sen Schluss­an­trä­gen wird das Urteil im Herbst erwar­tet. Ita­li­en hat­te gegen Öster­reich geklagt, weil es der Ansicht ist, dass Öster­reich durch bestimm­te Maß­nah­men zur Begren­zung des Schwer­last­ver­kehrs für den Trans­port von Waren auf der Inn­tal­au­to­bahn und der Bren­ner­au­to­bahn gegen Uni­ons­recht ver­sto­ße. (© Chris­ti­an Schwier | stock.adobe.com)

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