Im Tiroler Transitstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist am 16. Juli 2026 möglicherweise die Vorentscheidung gefallen: Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona verstoßen Lkw-Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot für bestimmte Transporte und Lkw-Winterfahrverbot an Wochenenden in Tirol gegen EU-Recht. Nicht gegen EU-Recht verstoße das System der Verkehrsdosierung auf der Inntalautobahn. Nach diesen Schlussanträgen wird das Urteil im Herbst erwartet. Italien hatte gegen Österreich geklagt, weil es der Ansicht ist, dass Österreich durch bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerlastverkehrs für den Transport von Waren auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn gegen Unionsrecht verstoße. (© Christian Schwier | stock.adobe.com)

