Die EU führt vor­über­ge­hend eine pau­scha­le Abga­be von 3 Euro für Sen­dun­gen aus Dritt­staa­ten mit einem Waren­wert bis 150 Euro ein. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, den gestie­ge­nen Kon­troll- und Ver­wal­tungs­auf­wand im grenz­über­schrei­ten­den E‑Commerce abzu­fe­dern sowie fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für euro­päi­sche Anbie­ter zu stär­ken. Betrof­fen sind ins­be­son­de­re klei­ne­re Paket­sen­dun­gen, wie sie häu­fig im Online­han­del auf­tre­ten. Für Unter­neh­men der Trans­port- und Logis­tik­bran­che bedeu­tet dies zusätz­li­che Abwick­lungs­pro­zes­se und einen erhöh­ten Infor­ma­ti­ons­be­darf gegen­über Kun­din­nen und Kun­den. Es emp­fiehlt sich, inter­ne Abläu­fe sowie Preis- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gien früh­zei­tig anzu­pas­sen, um Trans­pa­renz zu schaf­fen und Ver­zö­ge­run­gen in der Zustel­lung mög­lichst zu ver­mei­den. (© get­ty­images | Ali­s­ta­ir Berg)

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