NaBeG steht kurz für Nachhaltigkeitsberichtsgesetz. Dieses Gesetz setzt die Corporate Sustainability Reporting Directive (im Folgenden CSRD) in nationales Recht um. Mit dem NaBeG wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen erweitert, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Berichtspflichtige Unternehmen haben in den Lagebericht Angaben zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte (Nachhaltigkeitsberichterstattung) aufzunehmen. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese Berichte müssen nach verbindlichen EU-Standards, sog European Sustainability Reporting Standards erstellt werden. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

