Neue FAQs sind als praxisorientierte Hilfestellung zur Umsetzung des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes (NISG 2026) online verfügbar. Diese Information wurden in Kooperation zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und der NIS-Behörde im Bundesministerium für Inneres (BMI) erarbeitet. Bitte beachten Sie, dass jedoch ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr; eine Haftung ist ausgeschlossen. Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 vollständig in Kraft und gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und etwa 10 Mio Euro Umsatz. Mittels Verordnungen wird der Gesetzesinhalt künftig präzisiert. (© nmedia | stock.adobe.com)

