Neue FAQs sind als pra­xis­ori­en­tier­te Hil­fe­stel­lung zur Umset­zung des Netz- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem­si­cher­heits­ge­set­zes (NISG 2026) online ver­füg­bar. Die­se Infor­ma­ti­on wur­den in Koope­ra­ti­on zwi­schen der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich und der NIS-Behör­de im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Inne­res (BMI) erar­bei­tet. Bit­te beach­ten Sie, dass jedoch aus­schließ­lich die jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen maß­geb­lich sind. Die Inhal­te wur­den mit größ­ter Sorg­falt erstellt, erfol­gen jedoch ohne Gewähr; eine Haf­tung ist aus­ge­schlos­sen. Das NISG 2026 tritt am 1. Okto­ber 2026 voll­stän­dig in Kraft und gilt für Unter­neh­men ab 50 Mit­ar­bei­tern und etwa 10 Mio Euro Umsatz. Mit­tels Ver­ord­nun­gen wird der Geset­zes­in­halt künf­tig prä­zi­siert. (© nme­dia | stock.adobe.com)

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