Bisher müssen Unternehmen, deren Beschäftigte eine Dienstreise oder Entsendung ins Ausland antreten, vorab eine A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Diese Bescheinigung ist vom entsandten Arbeitnehmer mitzuführen. Ein Verstoß dagegen kann in manchen Mitgliedstaaten eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. Künftig entfällt diese Verpflichtung für Dienstreisen und Entsendungen von drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Davon ausgenommen bleiben weiterhin Entsendungen im Bausektor. Das ist ein deutliches Signal, dass europäische Regelungen auch praxistauglich und bürokratiearm gestaltet werden können. Wir würden uns wünschen, dass diesem Beispiel noch weitere folgen, so Generalsekretär Danninger. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Ergebnis der Trilogverhandlungen auch von den Mitgliedstaaten im Rat und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt wird. (© Adobe Stock / Alterfalter)

