E‑Mopeds, wie sie etwa von vielen Essenszustellern verwendet werden, sollen von den Radwegen auf die Fahrbahn verbannt werden, indem sie als Kraftfahrzeuge inklusive Helm‑, AM-Führerschein- und Zulassungspflicht (Versicherung, Kennzeichen) und 0,5 Promille Alkohollimit klassifiziert werden. Zudem kommen strengere Regeln für E‑Scooter. Dazu gehören etwa die Ausstattung mit Blinkern und Klingel (bisher schon Bremse und Rückstrahler), eine Helmpflicht für unter 16-jährige Lenkerinnen und Lenker und eine Senkung der Alkoholgrenze auf 0,5 Promille. Es darf keine zweite Person mitfahren oder ein Anhänger am E‑Scooter mitgeführt werden. Für E‑Bikes ist eine Helmpflicht für unter 14-Jährige in Aussicht genommen. Teil der 36. StVO-Novelle sind außerdem eine Ausweitung der Eigenhaftung für Radfahrerinnen und Radfahrer ohne Helm. Fürs klassische Radfahren gilt eine Helmpflicht bis 12 Jahre. (© Fxquadro | stock.adobe.com)

