Der Rat der EU hat die Unter­zeich­nung eines umfang­rei­chen Abkom­mens­pa­kets mit der Schweiz gebil­ligt. Ziel ist es, die bila­te­ra­len Bezie­hun­gen zu ver­tie­fen und zu moder­ni­sie­ren. Das Paket umfasst zB die Aktua­li­sie­rung bestehen­der Abkom­men zu Luft­ver­kehr, Land­ver­kehr, Frei­zü­gig­keit und Pro­dukt­si­cher­heit, die der Schweiz bereits Zugang zum EU-Bin­nen­markt gewäh­ren. Das Abkom­men über die Teil­nah­me der Schweiz an EU-Pro­gram­men wur­de bereits 2025 unter­zeich­net und vor­läu­fig ange­wandt. Die rest­li­chen Abkom­men sol­len im März 2026 unter­schrie­ben wer­den. Sie tre­ten jedoch nach der Unter­zeich­nung und der Zustim­mung sei­tens des Euro­päi­schen Par­la­ments erst in Kraft, wenn die Schweiz, die für das Inkraft­tre­ten des Pakets erfor­der­li­chen Ver­fah­ren abschließt. Damit ist vor Ende 2027 nicht zu rech­nen. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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