Der Rat der Euro­päi­schen Uni­on hat neue Zoll­vor­schrif­ten für Waren gebil­ligt, die in klei­nen Pake­ten ver­sandt wer­den und größ­ten­teils über den elek­tro­ni­schen Han­del in die EU gelan­gen. Mit der Eini­gung wird die schwel­len­wert­ba­sier­te Zoll­be­frei­ung abge­schafft, die der­zeit für in die EU ein­ge­führ­te Pake­te mit einem Wert unter 150 Euro gilt. Sobald die EU-Zoll­da­ten­platt­form ein­satz­be­reit ist (die Teil einer umfas­sen­de­ren, grund­le­gen­den Reform des Zoll­rah­mens ist, über die noch bera­ten wird), wer­den somit für alle Waren, die in die EU ein­ge­führt wer­den, Zöl­le gel­ten. Dies soll­te 2028 der Fall sein. Bis dahin gilt ein vor­läu­fi­ger Pau­schal-Zoll in Höhe von 3 Euro auf Waren in klei­nen Pake­ten mit einem Wert unter 150 Euro, die direkt an Ver­brau­cher in der EU ver­sandt wer­den, so die Ver­ein­ba­rung der EU-Mit­glied­staa­ten. Ab dem 1. Juli 2026 wer­den Zöl­le auf ein­zel­ne Waren­ka­te­go­rien erho­ben, die in einem Paket ent­hal­ten sind; je nach­dem, unter wel­che Unter­po­si­ti­on des Zoll­ta­rifs sie fal­len. (© blue­de­sign, stock.adobe.com)

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