Mit dem neuen Netz- und Informationssicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) gelten ab 1. Oktober 2026 für rund 4000 Unternehmen strenge Cybersicherheitsanforderungen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Betroffen sind insbesondere Einrichtungen aus gesellschaftlich relevanten Sektoren wie digitale Infrastruktur oder verarbeitendes Gewerbe. Auch Dienstleister und Lieferanten müssen Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Am 30. Jänner 2026 findet ein Live-Webinar dazu statt. Im Rahmen dieses Webinars wird ua folgenden Fragen nachgegangen: Welche Unternehmen und Einrichtungen fallen in den Anwendungsbereich des NISG 2026 (10 Mio Euro Umsatz, 50 Mitarbeiter)? Welche Pflichten ergeben sich konkret und ab wann? Welche Bedeutung hat die Lieferkette aus rechtlicher und praktischer Sicht? Wie lässt sich das NISG 2026 im laufenden Betrieb umsetzen? (© nmedia | stock.adobe.com)

