Die öster­rei­chi­sche Bun­des­re­gie­rung plant, das Inter­vall für die Pickerl­über­prü­fung für Autos (M1) von der­zeit 3–2‑1 Jah­ren auf 4–2‑2–2‑1 Jah­re zu ver­län­gern. Das bedeu­tet, dass Neu­wa­gen künf­tig erst nach vier Jah­ren und danach nur noch alle zwei Jah­re zur Über­prü­fung müs­sen. Erst ab einem Fahr­zeug­al­ter von über zehn Jah­ren ist die jähr­li­che Kon­trol­le vor­ge­schrie­ben. Damit sol­len die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­las­tet und die Büro­kra­tie redu­ziert wer­den, ohne dabei die Ver­kehrs­si­cher­heit zu gefähr­den, so die Regie­rungs­an­kün­di­gung. Zudem wird die bis­he­ri­ge Auf­be­wah­rungs­pflicht für das Pickerl-Gut­ach­ten, die aktu­ell fünf Jah­re beträgt, über­prüft und mög­li­cher­wei­se gekürzt. Lkw (N1, N2, N3) und Auto­bus­se (M2, M3) unver­än­dert jähr­lich zur § 57a-Begut­ach­tung. (© Robert Knesch­ke | stock.adobe.com)

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