Die Verhandlungsführer von Rat und Parlament haben letzte Woche eine vorläufige Trilogeinigung zur Verordnung über die Nutzung von Fahrwegkapazität im europäischen Eisenbahnraum erzielt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kapazitätsplanung für Züge zu harmonisieren und durch Digitalisierung effizienter zu gestalten, insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr. Die Planung erfolgt künftig in drei Phasen, wobei nationale Infrastrukturbetreiber zuständig bleiben und das Europäische Netz der Infrastrukturbetreiber (ENIM) mehr Koordinierungsbefugnisse erhält. Es sollen auch Sanktionen eingeführt werden, wenn Betreiber oder Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht einhalten, mit Ausnahmen bei Notfällen und Krisen. Der Gesetzesvorschlag muss noch vom Rat und Parlament bestätigt werden. (© Adobe Stock / Alterfalter)

