Der Europäische Rat verabschiedete am 8. November 2024 die Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Die Budapester Erklärung hat das Ziel, die Europäische Union zukunfts- und wettbewerbsfähiger zu machen. Auch wenn die Budapester-Erklärung nur allgemeine politische Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union dokumentiert und damit keine Rechtsverbindlichkeit hat, stellt sie einen wichtigen Impuls für die künftige EU-Gesetzgebung dar. Unter anderem wurde die in der Budapester Erklärung bereits angekündigte Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25 Prozent ein halbes Jahr später durch die Veröffentlichung des sog. Omnibus-Paketes verwirklicht. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

