Die Streit­kräf­te der EU-Län­der sind wei­ter­hin nicht in der Lage, sich inner­halb der gesam­ten EU rasch zu bewe­gen, wie aus einem aktu­el­len Bericht des Euro­päi­schen Rech­nungs­hofs her­vor­geht. Die Ver­le­gung mili­tä­ri­scher Ein­hei­ten kön­ne aus ver­schie­de­nen Grün­den, etwa wegen über­bor­den­der Büro­kra­tie, erheb­lich aus­ge­bremst wer­den, so die Prü­fer. So könn­ten etwa Pan­zer aus einem EU-Land nicht durch ein ande­res fah­ren, wenn sie schwe­rer sind, als es die dor­ti­ge Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung zulässt. Auch ver­lan­ge etwa eines der EU-Län­der unter nor­ma­len Umstän­den der­zeit einen Vor­lauf von 45 Tagen für die Geneh­mi­gung grenz­über­schrei­ten­der Ver­le­gun­gen. Im Mit­tel­punkt der Prü­fung stand der EU-Akti­ons­plan 2.0 für den Zeit­raum 2022–2026, der vier Haupt­säu­len umfasst: mul­ti­mo­da­le Kor­ri­do­re und Logis­tik-Dreh­kreu­ze, Regu­lie­rungs­maß­nah­men, Resi­li­enz und Vor­sor­ge sowie Partnerschaften.

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