Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 7. Juli 2024 verpflichtend mit einer Reihe von Assistenzsystemen ausgestattet sein. Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Adaptives Bremslicht, Black-Box (als Unfalldatenspeicher), Müdigkeitserkennung, Rückfahrassistent, Reifendruck-Kontrollsystem und Alkoholempfindliche Wegfahrsperre müssen als Standardfunktionen in jeden Neuwagen der Klassen M (Pkw) und N (Güterbeförderung) verbaut sein. Ein Totwinkelassistent für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3) sowie Busse (M2 und M3) soll vor einer Kollision mit Radfahrenden bzw Fußgängern, die sich beim Abbiegen von Lkw und Bussen im Toten Winkel befinden, warnen. Schon heute sind Assistenzsysteme ein essenzieller Bestandteil bei der Führerscheinausbildung und auch relevant bei der Prüfung.

Neue Assistenzsysteme in Autos verpflichtend ab 7. Juli 2024
