Die kollektivvertraglichen Gehälter bei den Fahrschulen steigen ab 1. April 2024 um 6,9 Prozent für Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehrassistenten, Büroangestellte und Bürolehrlinge. Im Zuge der Anhebung werden die Gehaltsansätze weiters auf die nächsten 50 Cent bzw ganze Eurobeträge aufgerundet. Auch die Zulagen sowie die IST-Gehälter werden um 6,9 Prozent valorisiert. In den Kollektivvertrag aufgenommen wurde die Ermächtigung für Fahrschulen, eine freiwillige Mitarbeiterprämie (bis 3000 Euro) auszahlen zu können. An der künftigen verpflichtenden Weiterbildung von 16 UE in vier Jahren müssen Mitarbeiter auf Anordnung des Dienstgebers teilnehmen. Dienstzeiten als Fahrlehrassistent werden angerechnet, wenn an ein (viermonatiges) befristetes Dienstverhältnis das unbefristete Dienstverhältnis anschließt. Der Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2024 in Kraft und gilt 12 Monate.
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