Die sog Technische Schwerverkehrkontrolle betrifft Schwere Lkw, Busse und (hauptsächlich gewerblich genutzte) Traktoren. Zur Durchführung der Kontrollschritte mit anfänglicher Unterwegskontrolle samt Sichtprüfung, gründlicherer Unterwegskontrolle und Prüfung der Ladungssicherung benötigen die dafür eingesetzen Prüfer (des Straßensicherheitsdienstes zur anfänglichen Unterwegskontrolle) sowie die Prüforgane (aus der Behörde zu Mängeleinstufung nach der vertieften Kontrolle, Land, ASFINAG) eine Ausbildung. Landwirtschaftliche Traktoren (mit Verwendungsbestimmung 10 im Zulassungschein) sind nicht der Fokus. Die Kontroll(dicht)e und die Kontrollauswahl erfolgen abgestimmt unter Beachtung der Risikoeinstufung des Unternehmens. Festgelegt sind weiters Dokumentationspflichten wie das Befundblatt zur Ladungssicherung und Kontrollberichte.

Erlass zu Schwerverkehrskontrolle und Ladungssicherung neu
