Kabotage ist die Erbringung einer Transportleistung innerhalb eines Landes durch einen ausländischen Frachtführer. Dies ist zB der Fall, wenn ein ungarisches Transportunternehmen eine Warensendung von Wien nach Graz befördert. Kabotage ist grundsätzlich nur EU/EWR-Transporteuren mit Gemeinschaftslizenz innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt (Grundregel: drei Kabotagefahrten im gleichen Land innerhalb von 7 Tagen). Innerhalb von vier Tagen nach Ende der zulässigen Kabotagebeförderungen in einem Mitgliedstaat dürfen keine Kabotagebeförderungen mit demselben Kraftfahrzeug im diesem Mitgliedstaat durchgeführt werden (Abkühlphase). Kabotagebeförderungen stellen ausnahmslos Entsendungen im Sinne der Entsende-Richtlinie dar, daher sind alle Entsenderegeln auf Kabotagebeförderungen vollinhaltlich anzuwenden (mit Einmeldepflicht im RTPD-Portal).

Was bedeutet im internationalen Straßengüterverkehr Kabotage?
