Biodiversitätsverlust und die Schädigung der Ökosysteme schreiten in einem besorgniserregenden Tempo voran. Deshalb schlägt die Kommission in einer neuen Verordnung die verpflichtende Wiederherstellung von Ökosystemen vor. Die Mitgliedstaaten müssen verbindliche Wiederaufbaupläne festlegen und Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen. Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 alle Ökosysteme wiederhergestellt sein. Der Vorschlag kann wegen der Verschärfung des bisherigen EU-Naturschutzrechtes große Betroffenheit für die Wirtschaft entwickeln. Für die WKÖ ist es wichtig, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht hintangestellt werden, sondern im Einklang mit der Natur in angemessenem Ausmaß berücksichtigt werden.

EU-Konsultation zu Wiederherstellung der Natur bis 22. Aug 2022
