Die Kurzarbeit während der Corona Pandemie wird bis Ende März 2022 verlängert. Sie wäre ursprünglich zu Jahresende ausgelaufen. Erleichterungen gibt es bei den bürokratischen Rahmenbedingungen zur Beantragung der Corona-Kurzarbeit. Die Prüfung und Bestätigung beim Steuerberater entfällt. Die Unternehmen haben nun drei Wochen Spielraum, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen, sie bekommen dennoch die Unterstützung in voller Höhe. (Winter)Saisonbetriebe erhalten zur Fachkräftesicherung für Neuanstellungen eine Saisonstarthilfe (und Arbeitnehmer den vollen Lohn). Beschäftigte, die schon mind zehn Monate in Kurzarbeit sind erhalten einen Bonus von 500 Euro netto.
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